Rückruf

Beratungstermin vor Ort

Direkt Kontakt aufnehmen

Rückruf vereinbaren

Beratungstermin vor Ort

Buchen Sie eine persönliche, unverbindliche Beratung vor Ort.

Direkt Kontakt aufnehmen

Sie erreichen uns bei Fragen direkt per E-Mail oder per Telefon unter der kostenfreien Rufnummer.

support@asservato.de

0800 500 1700

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
der Asservato GmbH

1. VERTRAGS­GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH

1.1. Vertragsgegenstand

Die Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin („Asservato“), bietet an verschiedenen Standorten digital gesteuerte Wertschließfächer an, welche über die Asservato-App („App“) oder die Asservato-Webseite www.asservato.de (“Homepage”) gemietet und verwaltet werden können.

Die Wertschließfächer befinden sich innerhalb der durch Asservato an den Standorten betriebenen Tresorräume. Sowohl die Standorte als auch die Wertschließfächer verfügen über besonders geschützte Zugangsmechanismen, die in Ziffer 7 näher beschrieben werden.

1.2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle über die App oder die Homepage zwischen Asservato und dem Kunden („Mieter“) geschlossenen Verträge.

Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Mieter gestellt werden und im Gegensatz zu den AGB von Asservato stehen, wird widersprochen.

1.3. Begriffserklärungen

Ein Glossar zum besseren Verständnis, sowie zur klaren Definition von in den AGB verwendeten Fachtermini befindet sich am Ende dieser AGB.

2. REGISTRIERUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Registrierung

Um ein Wertschließfach bei Asservato zu mieten, wählt der Mieter zunächst über die App oder die Homepage den Standort und die Größe des gewünschten Wertschießfachs aus und eröffnet sein persönliches Kundenkonto. Im Anschluss werden die persönlichen Daten (Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Wohn- bzw. Postanschrift) im Kundenkonto hinterlegt.

Im nächsten Schritt muss der Mieter sich identifizieren (vgl. Ziffer 2.4), ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegen und den AGB zustimmen. Während des gesamten Prozesses sind die Daten durch den Mieter einseh- und änderbar.

Im nächsten Schritt wählt der Mieter ein Passwort, das ihm anschließend zusammen mit der korrespondierenden E-Mail-Adresse Zugang zu seinem Kundenkonto ermöglicht. Vertretungsorgane juristischer Personen können bei der Registrierung die korrespondierende Firmen-Adresse hinterlegen.

Mit der Passwortvergabe ist die Registrierung abgeschlossen.

Nach Abschluss der Registrierung erhält der Mieter unverzüglich eine automatische Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, aus der sich die wesentlichen Vertragsbestandteile ergeben. Damit ist der Mietvertrag zwischen Mieter und Asservato zustande gekommen.

2.2. Volljährigkeit und Wohnsitz

Das Angebot von Asservato richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unbeschränkt geschäftsfähig sind und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • nachweisbare Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes, Großbritannien, Schweiz, USA, Kanada, Israel
  • Bürger mit nachweisbaren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

2.3. Juristische Personen

Für Vertretungsorgane juristischer Personen gelten diese AGB entsprechend.

Vertretungsorgane juristischer Personen, die nicht registriert sind, haben keinen Zugang zum gemieteten Wertschließfach.

2.4. Identifikation des Mieters

Vor dem Abschluss eines Mietvertrages muss der Mieter sich mittels des PostIdent-Verfahren der Deutschen Post AG identifizieren. Der Mieter wird von der Asservato App oder Homepage direkt auf das PostIdent Portal der Deutschen Post AG weitergeleitet.

2.5. Zahlungsarten

Die Zahlung des vereinbarten Mietzinses kann wahlweise mit einem der folgenden Zahlungsmittel erfolgen:

Rechnung, Paypal, Apple Pay, Google Pay,
Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren

Der Mieter kann die gewählte Zahlungsart nachträglich ändern.

Die gesetzliche Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) im SEPA-Lastschriftverfahren für den SEPA CORE Direct Debit bzw. den SEPA COR1 Direct Debit beträgt 14 Kalendertage. Asservato behält sich vor, die Frist auf einen Kalendertag zu verkürzen. Die Vorabinformation erfolgt durch die Bestätigung, die der Mieter im Rahmen des Registrierungsprozesses erhält (vgl. Ziffer 2.1). Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für Mietzinszahlungen, die dem Mieter aufgrund von Vertragsverlängerungen in Rechnung gestellt werden.

Barzahlungen sind nur nach Abstimmung mit Asservato und hinterlegten, gültigen Zahlungsmittel möglich.

2.6. Richtigkeit der Registrierungsdaten

Der Mieter versichert, dass seine Registrierungsangaben der Wahrheit entsprechen.

Der Mieter verpflichtet sich, seine Registrierungsangaben auch nach Abschluss der Registrierung zu aktualisieren, sollten sich Änderungen ergeben. Die Angabe falscher Registrierungsdaten oder das Unterlassen der Aktualisierung berechtigt Asservato zur außerordentlichen Kündigung, sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß handelt. In diesen Fällen ist Asservato zudem berechtigt, einen erneuten Vertragsabschluss mit dem Mieter zu verweigern.

2.7. Kein Verwahrvertrag

Asservato und der Mieter schließen keinen Verwahrvertrag, sodass die §§ 688ff. BGB keine Anwendung finden.

2.8. Handlung in eigenem Namen und Rechnung

Jeder Mieter handelt ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

3. PARTNERZUGANG

3.1. Einräumung eines Partnerzugangs

Der Mieter kann einer anderen Person ("Partner") Zugang zu seinem Wertschließfach einräumen ("Partnerzugang"). Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen.

3.2. Vergütung

Für den Partnerzugang sowie für dessen Aktivierung ist der Mieter zur Zahlung einer Vergütung gemäß dem Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis verpflichtet.

3.3. Haftung

Der Mieter haftet für das Verhalten des Partners gegenüber Asservato wie für eigenes Verhalten (vgl. Ziffern 7ff.).

3.4. Zuordnung des Partnerzuganges

Hat der Mieter mehrere Wertschließfächer bei Asservato, kann er jedes Wertschließfach einzeln verwalten und jeweils einem Partner pro Wertschließfach eine Zugangsberechtigung einräumen. Die Einräumung von Zugangsberechtigungen mehrerer Personen für ein Wertschließfach ist nicht möglich.

3.5. Voraussetzungen

Es gilt Ziffer 2.2. entsprechend.

3.6. Rechte des Partners

Der Partner ist ausschließlich berechtigt, Zugang zum Wertschließfach zu erhalten. Zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Mieter (z.B. die Kündigung des Mietvertrags) ist er nicht berechtigt.

3.7. Geltung dieser AGB

Diese AGB gelten für den Partner entsprechend, sofern anwendbar. Der Mieter ist verpflichtet, den Partner über die Bestimmungen dieser AGB zu unterrichten. Der Partner ist nicht zur Übertragung seiner Zugangsberechtigung oder zur Erteilung von weiteren Zugangsberechtigungen berechtigt.

3.8. Registrierung des Partners

Für die Registrierung des Partners muss der Mieter im Kundenportal einen Zugang zu seinem Wertschließfach konfigurieren. Hierfür erzeugt der Mieter einen einmalig gültigen Zugangscode, den er dem Partner übermittelt. Der Partner meldet sich dann im Asservato Kundenportal, der App oder der Homepage unter “Registrierung” mit seiner E-Mailadresse und eines durch ihn zu vergebenen Passwortes an.

Im Kundenportal werden die persönlichen Daten des Partners und der übermittelte Zugangscode durch den Partner hinterlegt. Der Partner muss sich zudem über das PostIdent -Verfahren der Deutschen Post AG identifizieren; Ziffer 2.4. gilt entsprechend.

Der Mieter wird über den Abschluss der Registrierung des Partners durch Asservato per E-Mail informiert. Der Mieter schließt daraufhin die Partnerregistrierung mittels Betätigung des Buttons “Kostenpflichtig bestellen“ ab. Die Einräumung der Zugangsberechtigung für den Partner ist damit abgeschlossen.

3.9. Bestätigung

Asservato schickt dem Mieter unverzüglich nach Abschluss der Registrierung eine automatische Bestätigung per E-Mail.

3.10. Zugang des Partners zum Wertschließfach

Um Zugang zum Wertschließfach zu erhalten, benötigt der Partner eine Kundenkarte sowie einen Wertschließfachschlüssel. Die Kundenkarte erhält der Partner von Asservato nach Abschluss der Registrierung. Den Wertschließfachschlüssel erhält er vom Mieter. Ziffer 7. dieser AGB findet Anwendung.

3.11. Widerruf des Partnerzugangs

Der Mieter kann die Zugangsberechtigung des Partners gegenüber Asservato mit sofortiger Wirkung widerrufen, indem er den Zugang des Partners über das Kundenportal sperrt. Damit ist die Kundenkarte des Partners unverzüglich deaktiviert.

Eine erneute Aktivierung des Partnerzuganges kann über das Kundenportal durch den Mieter erfolgen.

Gegenüber Asservato kann der Mieter den Partnerzugang unter den in Ziffer 5. geregelten Voraussetzungen kündigen. Sofern der Mieter den Zugang nicht bereits über das Kundenportal gesperrt hat, gilt die Berechtigung des Partners auf Zugang zum Wertschließfach ab dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung als widerrufen.

Verstirbt der Mieter, erlischt die Zugangsberechtigung des Partners mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe des Todes gegenüber Asservato.

4. WIDERRUFSRECHT

Sofern der Mieter ein Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

4.1. Widerrufsbelehrung

Der Mieter hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (vgl. Ziffer 2.1.).

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Asservato (Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin, Telefonnummer: 030 652 124 016, E-Mail: support@asservato.de, Fax: 030 652 124 015) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Dazu kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular genutzt werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

4.2. Widerrufsfolgen

Wenn der Mieter den Mietvertrag widerrufen hat, werden alle Zahlungen, die Asservato vom Mieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Asservato eingegangen ist. .

Die Rückzahlung erfolgt auf dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden im Zuge einer Rückzahlung auf Widerruf Entgelte berechnet.

4.3. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Wurde explizit verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so erhält Asservato einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerspruchs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

4.4. Musterwiderrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an Asservato zurück.)

An Asservato GmbH, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin, support@asservato.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertragüber die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Mietvertrag geschlossen am (*)


Name des/der Verbraucher(s)


Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum

(*)Unzutreffendes streichen

5. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSMODELLE

5.1. Vertragslaufzeit

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

5.2. Ordentliche Kündigung

Der Mieter hat die Wahl zwischen einem monatlichen und jährlichen Kündigungsmodell.

Hat der Mieter sich für ein monatliches Kündigungsmodell entschieden, kann er den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen vor Monatsende ordentlich kündigen. Mietverträge mit einem jährlichen oder mehrjährig vereinbarten Kündigungsmodell können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden.

Der Mieter kann kündigen, indem er entweder im Kundenportal den Button “Schließfach kündigen” betätigt oder sich per E-Mail an support@asservato.de wendet. Die Kündigung bezieht sich auf das jeweilige Mietverhältnis, d.h. immer nur auf ein Wertschließfach.

5.3. Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Asservato kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietzinses in Verzug gerät und eine dem Mieter nach Eintritt des Verzugs gesetzte angemessene Nachfrist zur Zahlung verstrichen ist oder nach erfolgloser Abmahnung (vgl. Ziffer 6.4.). Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Mieter gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 9.2. verstößt.

5.4. Wirksamwerdung der Kündigung

Der Mietvertrag endet erst, wenn das Wertschließfach ordnungsgemäß geräumt (gem. Ziffer 10.) ist und ein autorisierter Mitarbeiter von Asservato dies schriftlich bestätigt hat.

6. MIETZINS, ABRECHNUNG, FÄLLIGKEIT, AUFRECHNUNGSVERBOT

6.1. Zahlung und Fälligkeiten

Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

Die erste Zahlung ist 5 Tage nach Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Je nach Kündigungsmodell entstehen die weiteren Fälligkeiten entsprechend im  monatlichen bzw. jährlichen Intervall. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung bei Asservato an.

Asservato stellt dem Mieter elektronische Rechnungen über die erfolgten Zahlungen im Kundenportal zur Verfügung. Der Mieter stimmt der elektronischen Rechnungsbereitstellung zu.

Die Zahlung des Mietzinses erfolgt mittels der vereinbarten Zahlungsart (vgl. Ziffer 2.5.).

6.2. Forderungsaufrechnung

Der Mieter ist nicht berechtigt, mit einer Forderung gegenüber Asservato aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

6.3. Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis

Mit Abschluss des Mietvertrages akzeptiert der Mieter das Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung, die unter folgendem Link hinterlegt ist.

Für Leistungen, die nicht Gegenstand des Preis- und Leistungsverzeichnisses von Asservato sind und im Auftrag des Kunden erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann Asservato ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

Dasselbe gilt für Reparaturleistungen, die zur Behebung von Schäden erforderlich sind, die der Mieter bzw. dessen Partner am Standort verursacht hat.

Die Entgelte im Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer i.H.v. 19%. Ändert sich die Höhe der Umsatzsteuer, passt Asservato die Endpreise entsprechend an und stellt dem Kunden die angepassten Entgelte sodann in Rechnung.

6.4. Zahlungsverzug

Gerät ein Mieter in Zahlungsverzug, erhält er von Asservato in Textform (§ 126b BGB) eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von einem Monat. Kommt der Mieter der Zahlungsaufforderung nicht nach, wird ein zusätzliches Entgelt gemäß dem Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis fällig.

Kommt der Mieter der Zahlungsaufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, sperrt Asservato den Zugang zum Wertschließfach des Mieters. Eine Entsperrung erfolgt, sobald Asservato die ausstehenden Zahlungen erhalten hat (siehe auch Ziffer 5.3.).

Befindet sich der Mieter mehr als drei Monate in Verzug, ist Asservato berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen und das Wertschließfach zu räumen. Die dadurch entstehenden Kosten für die notwendigen Aufwendungen, die sich aus dem Asservato Preis- und Leistungsverzeichnisses ergeben, stellt Asservato dem Mieter in Rechnung.

6.5. Vermieterpfandrecht

Asservato ist berechtigt, ihr Vermieterpfandrecht auszuüben, sollte der Mieter der Zahlungsaufforderung innerhalb eines Monats nicht nachkommen. Die Ausübung des Vermieterpfandrechts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. ZUGANG DES MIETERS ZUM WERTSCHLIESSFACH

7.1. Definition Wertschließfachanlage

Die Wertschließfachanlage besteht aus einem Tresorraum und mehreren Ausgabeterminals („Terminal“). Die Terminals befinden sich in sogenannten Kundenkabinen innerhalb der Geschäftsräume von Asservato. Über das Terminal erhält der Mieter Zugang zu dem von ihm gemieteten Wertschließfach, nachdem er den Wertschließfachzugang aktiviert hat.

7.2. Erstmaliger Zugang

Zur Wertschließfachanlage von Asservato erhält der Mieter während der Öffnungszeiten erstmals Zugang mittels Nutzung seiner Kundenkarte (auch: Chip- bzw. Zugangskarte).

7.3. Aktivierung des Wertschließfachzuganges

Die Ausgabe des Wertschließfachs des Mieters über das Terminal erfolgt nach Einlesen der Kundenkarte, der Eingabe einer PIN und der Registrierung des Fingerabdrucks des Mieters.

Die PIN wählt der Mieter bei der ersten Benutzung über das Eingabefeld des Terminals. Der Mieter kann seine PIN jederzeit über das Kundenportal ändern.

7.4. Schlüssel zum Wertschließfach

Um sein Wertschließfach öffnen und schließen zu können, erhält der Mieter seinen Wertschließfachschlüssel in zweifacher Ausfertigung während der ersten Ausgabe des Wertschließfachs.

7.5. Vergütung für die Aktivierung des Wertschließfachs

Mit der erstmaligen Nutzung des Wertschließfaches (Aktivieren des Wertschließfachzugangs) wird ein Entgelt gemäß dem Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis fällig.

7.6. Zugangsberechtigung

Zugang zum Wertschließfachstandort sowie zu den Kundenkabinen erhalten nur Mieter und/oder Partnerzugangsberechtigte. Zudem sind Personen zugangsberechtigt, die für Asservato tätig sind.

Es ist ausdrücklich untersagt, Personen Zugang zum Wertschließfachstandort zu gewähren, die nicht zu dem o.g. Nutzerkreis gehören.

7.7. Zugangsmöglichkeit zur Wertschließfachanlage

Asservato gewährleistet die Zugangsmöglichkeit zur Wertschließfachanlage im Rahmen des ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Der Zugang kann aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder Netzkapazitätsgründen sowie sonstigen Ereignissen, auf die Asservato keinen Einfluss hat, vorübergehend eingeschränkt sein.

8. UMGANG MIT ZUGANGSDATEN / CHIPKARTE / WERTSCHLIESSFACHSCHLÜSSEL

8.1. Aufbewahrung Wertschließfachschlüssel und Kundenkarte

Die Wertschließfachschlüssel und die Kundenkarte sind sorgfältig aufzubewahren. Sie sind bei Vertragsende nach der Räumung des Wertschließfachs am Asservato-Serviceschalter gegen entsprechende Quittierung seitens Asservato zurückzugeben.

8.2. PIN für Kundenkarte

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erhält. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Kundenkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser oder den Wertschließfachschlüsseln aufbewahrt werden. Asservato empfiehlt bei der PIN, keine Zahlen- oder Zahlenreihenkombination zu verwenden, die sich auf Geburtsdaten, Telefonnummern oder Postleitzahlen beziehen. Ebenso wird von einfachen Zahlen- oder Ziffernfolgen abgeraten. Sollte eine andere Person als der Mieter unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt haben oder der Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme bestehen, ist der Mieter verpflichtet, seine PIN unverzüglich über das Kundenportal zu ändern.

8.3. Verlustanzeige

Wird der Verlust oder der Diebstahl der Wertschließfachschlüssel oder der Kundenkarte festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, Asservato über das Kundenportal oder per E-Mail (support@asservato.de) unter Angabe seiner Kundennummer unverzüglich zu informieren (Verlustanzeige).

8.4. Sperrung bei Verlust

Bei einer Verlustanzeige wird das Wertschließfach des Mieters von Asservato aus Sicherheitsgründen gesperrt.

8.5. Verlust der Wertschließfachschlüssel

Weder Asservato noch andere dritte Personen besitzen weitere Wertschließfachschlüssel oder haben auf anderem Wege die Möglichkeit, auf das Wertschließfach des Mieters zuzugreifen.

Im Falle des Verlustes beider Wertschließfachschlüssel durch den Mieter muss Asservato unter Einbindung von drei unabhängigen und sich wechselseitig überwachenden Parteien im Beisein zweier Sicherheitsfirmen die Öffnung des Wertschließfachs und den Austausch des Schlosses veranlassen (“Sonderöffnung”).

Im Falle des Verlustes eines oder beider Wertschließfachschlüssels veranlasst Asservato im Beisein des betroffenen Mieters den Austausch des Wertschließfachschlosses.

Für den Austausch des Schlosses und die neuen Schlüssel sowie die ggf. erforderliche Sonderöffnung wird dem Mieter ein Dienstleistungsentgelt gemäß dem aktuellen Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt.

8.6. Verlust der Kundenkarte

Im Falle der Verlustanzeige der Kundenkarte kann der Mieter in der App oder im Kundenportal eine neue Kundenkarte beantragen. Diese wird ihm dann per Post zur hinterlegten Adresse zugestellt. Dafür wird dem Mieter ein Dienstleistungsentgelt gemäß dem aktuellen Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt.

8.7. Haftungsausschluss

Asservato haftet nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Verlustanzeige oder der Verdachtsmeldung entstanden sind, soweit diese auf eine vom Mieter verschuldete oder grob fahrlässige Unterlassung der sofortigen Anzeige gemäß Ziffer 8.3. oder der sofortigen Änderung der PIN nach Ziffer 8.2. zurückzuführen sind.

9. VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS FÜR EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

9.1. Beschädigung des Wertschließfaches durch eingebrachte Gegenstände

Asservato nimmt vom Inhalt des Wertschließfachs keine Kenntnis.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wertschließfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen – wie z. B. Feuchtigkeit, Rost oder Insekten – beschädigt wird.

9.2. Einbringung verbotener Gegenstände

Der Mieter ist nicht berechtigt, gefährliche – insbesondere feuergefährliche – Gegenstände in das Wertschließfach einzubringen. Gefährliche Gegenstände sind Stoffe und Objekte, von denen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen, für die Funktionsfähigkeit und den ungestörten Betriebsablauf der Wertschließfachanlage sowie für die Unversehrtheit der sich in der Wertschließfachanlage befindlichen Gegenstände oder für das Gebäude ausgehen kann. Darüber hinaus ist die Einbringung von Gegenständen verboten, deren Besitz, Gebrauch oder Verwahrung gemäß geltender Gesetze (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz, Atomgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz) verboten ist.

9.3. Verdacht auf Missbrauch

Besteht der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen das vorstehende Verbot, behält sich Asservato vor, jederzeit vom Mieter Einsicht in den Wertschließfachinhalt zu verlangen, um sich von der Einhaltung der AGB sowie der geltenden Gesetze zu überzeugen. Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn eine vernünftige Person aufgrund konkreter Umstände Grund zu der Annahme haben darf, dass ein Verstoß gegen das in Ziffer 9.2. geregelte Verbot vorliegt. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, Asservato Zugang zum Wertschließfach zu gewähren. Stellt Asservato daraufhin einen Verstoß fest, ist Asservato zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

9.4. Überschreiten der Gewichtsgrenze

In ein Wertschließfach können Gegenstände mit einem Höchstgewicht von bis zu 20 kg eingebracht werden. Der Mieter ist verpflichtet, diese Gewichtsgrenze einzuhalten. Schäden, die der Mieter durch eine Überschreitung der Gewichtsgrenze verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.

9.5. Überschreiten der Volumengrenze

Der Mieter ist verpflichtet, die Volumengrenze des Wertschließfachts zu beachten und darauf zu achten, dass sich das Wertschließfach störungsfrei, insbesondere ohne Ausübung von Druck, schließen lässt. Schäden, die der Mieter durch eine Überschreitung der Volumengrenze verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.

10. RÄUMUNG DES WERTSCHLIESSFACHS

10.1. Räumung nach Beendigung des Mietverhältnisses

Der Mieter ist verpflichtet, das Wertschließfach nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von einer Woche zu räumen, indem er die eingebrachten Gegenstände vollständig aus dem Wertschließfach entfernt. Anschließend ist das Wertschließfach vom Mieter zu verschließen. Er ist verpflichtet, die beiden Wertschließfachschlüssel sowie die Kundenkarte beim Sicherheits-/Empfangspersonal gegen Quittung abzugeben.

10.2. Verstoß gegen die Räumungspflicht

Räumt der Mieter das Wertschließfach nicht fristgerecht nach Beendigung des Mietverhältnisses oder kommt er seiner Verpflichtung zur Abgabe der Wertschließfachschlüssel sowie der Kundenkarte nicht nach, wird Asservato den Mieter in Textform (§ 126b BGB) zur Räumung auffordern und ihm eine Räumungsfrist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist Asservato zur Öffnung des Wertschließfachs unter den in Ziffer 8.5 genannten Voraussetzungen berechtigt. Asservato ist zudem berechtigt, den Inhalt des Wertschließfachs gerichtlich zu hinterlegen. Über die Hinterlegung informiert Asservato den Mieter in Textform (§ 126b BGB).

Die Kosten für die Sonderöffnung gemäß dem Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis trägt der Mieter.  

Bis zur vollständigen Räumung des Wertschließfachs bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses inklusive ggf. zusätzlicher Versicherungsprämien verpflichtet.

11. ABLEBEN DES MIETERS

11.1. Zugang der Erben zum Wertschließfach

Stirbt der Mieter, so haben sich die Erben durch einen Erbschein oder durch ein Europäisches Nachlasszeugnis und der Testamentsvollstrecker durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis (zusammen „Legitimationsdokumente“) auszuweisen, um Zugang zum Wertschließfach zu erhalten. Asservato kann auf die Vorlage der Legitimationsdokumente verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder vom Erbvertrag des Mieters sowie die Niederschrift über die zugehörige Eröffnungshandlung vorgelegt wird. Mehrere Erben können gemeinschaftlich schriftlich einen Bevollmächtigten benennen; die schriftliche Vollmacht ist Asservato zur Verfügung zu stellen.

Die Wertschließfachöffnung erfolgt im Beisein eines Notars. Der Notar prüft die Legitimationsdokumente und dokumentiert den Wertschließfachinhalt vor der Aushändigung an den/die Erben, Bevollmächtigten oder Testamentsvollstrecker.

Mit der Öffnung des Wertschließfachs gelten diese AGB, insbesondere Ziffer 9. sowie das Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis für den/die Erben entsprechend.

Alle anfallenden Notarkosten sind durch den/die Erben zu tragen.

Asservato ist berechtigt, Erben, Bevollmächtigten oder Testamentsvollstreckern den Zugang zu verweigern, sofern sie die in Ziffer 2. festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen.

11.2. Haftungsausschluss bei unberechtigter Zugangsgewährung im Erbfall

Für Schäden, die dem/den Erben aufgrund der Vorlage unrichtiger Legitimationsdokumente und der dadurch bedingten unberechtigten Aushändigung des Wertschließfachinhalts durch Asservato entstanden sind, haftet Asservato nur, wenn sie die Unrichtigkeit der Legitimationskenntnisse grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt hat.

12. HAFTUNG

12.1. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Asservato haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2. Leichte Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Asservato nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Mieter regelmäßig vertrauen dürfen („Kardinalpflichten“) oder soweit Asservato einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

12.3. Haftungsausschluss bei technischen Schwierigkeiten

Für technische Schwierigkeiten innerhalb der IT-Infrastruktur der Mieter und für sonstige Schwierigkeiten des Kunden bei der Bedienung und Nutzung von Homepage und App haftet Asservato nicht. Ebenso haftet Asservato nicht bei vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit des Zugangs zur Wertschließfachanlage und/oder zur Homepage und/oder zur App.

12.4. Insolvenz

Im Falle einer Insolvenz von Asservato gilt § 47 InsO. Die vom Mieter eingebrachten Gegenstände verbleiben in seinem Eigentum und sind nicht Teil der Insolvenzmasse.

13. VERSICHERUNG

13.1. Art der Versicherung

Asservato hat eine umfassende Multi-Risiko-Versicherung zugunsten Dritter für alle gängigen Gefahren und Bedrohungen abgeschlossen.

Diese Versicherung  ist dazu bestimmt, Ansprüche jeglicher Art, Natur und Beschreibung abzudecken, die zum Verlust von Eigentum des Kunden führen, das in den angemieteten Wertschließfächern des Standortes eingelagert ist.

Sie deckt den physischen Verlust oder die physische Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust aufgrund einer beliebigen und nicht durch die weiteren Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Ursache.

13.2. Ausgeschlossene Risiken

Die Versicherung kompensiert keine Ansprüche, die dem Mieter durch Verlust oder Schaden aufgrund von Krieg, Invasion, Kampfhandlungen, Handlungen ausländischer Feinde, Bürgerkrieg, Rebellion, Aufstand, militärischer oder widerrechtlicher Machtergreifung oder Kriegsrecht oder Konfiszierung auf Anordnung einer Regierung oder Behörde o.Ä. entstehen.

13.3. Deckungssummen

Jedes Wertschließfach ist gem. Ziffer 13.1. versichert. Die inkludierte Deckungssumme für diese Basisversicherung ist im Preis- und Leistungsverzeichnis der Asservato GmbH einsehbar.

Die Deckungssumme kann vom Mieter über das Kundenportal oder per E-Mail an support@asservato.de jederzeit auf Anfrage angepasst werden. Die zur  Wahl stehenden Deckungssummen inkl. der dazugehörigen Versicherungsprämien befinden sich ebenfalls im Preis- und Leistungsverzeichnis der Asservato GmbH.

Der Mieter erhält in Schriftform (E-Mail) auf Basis seiner gewählten Deckungssummen eine Abrechnung der Versicherungsprämien. Die fällige Versicherungsprämie wird vom hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.

13.4. Anpassung der Deckungssumme

Asservato ist berechtigt, die Deckungssumme des Mieters anzupassen, wenn es ihr nicht möglich ist, ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Asservato wird dem Mieter unverzüglich eine solche Anpassung schriftlich (E-Mail) mitteilen

13.5. Haftung im Schadensfall

Die Haftung von Asservato für versicherte Schäden des Mieters besteht nur soweit, als der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt. Leistet die Versicherung von Asservato nicht, ohne dass Asservato dies zu vertreten hat, entfällt die Haftung Asservatos gegenüber dem Mieter. Asservato ist im Gegenzug verpflichtet, etwaige Ansprüche gegen die Versicherung an den Mieter abzutreten oder, falls dies nicht möglich ist, auf Rechnung des Mieters ggf. gerichtlich geltend zu machen.

13.6. Nachweispflicht im Schadensfall

Macht der Mieter einen Anspruch gegenüber Asservato geltend, ist er verpflichtet, den Inhalt des Wertschließfachs nachzuweisen und zu beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, dessen Kompensation nicht nach Ziffer 13.2. ausgeschlossen ist. Der Inhalt des Wertschließfach kann insbesondere durch

  • Schätzungen von Juwelieren
  • Versicherungsbewertungen
  • Verkaufsquittungen
  • Fotos
  • Bei Bargeld
    - Auszahlungsbeleg eines Bankinstituts
    - Durch Bankinstitut eingeschweißte und anschließend fotografierte Geldscheine
    - Nachweis über Herkunft des Geldes
    - Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse

nachgewiesen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen und diese, wenn vorhanden, Asservato vor Verlassen der Räume anzuzeigen.

14. ANPASSUNG DER AGB UND DES PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNISSES

14.1. Anpassungsberechtigung

Diese AGB und das Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von Asservato jederzeit angepasst werden.

Ein berechtigtes Interesse zur Anpassung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • bei Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • bei besonderen Marktgegebenheiten
  • bei Erweiterung und/ oder Anpassung der Leistungen von Asservato, insbesondere aufgrund technischen Fortschritts
  • bei unvorhersehbaren Änderungen, die Asservato nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat, die das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße stören
  • um Regelungslücken zu schließen.

14.2. Informationspflicht und Widerspruchsrecht

Im Falle der Änderung wird Asservato dem Mieter den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E-Mail) mitteilen. Zusätzlich wird die Änderung vorab über die App und auf der Homepage mitgeteilt. Sofern der Mieter der Änderung nicht innerhalb von einem (1) Monat ab Zugang der Änderungsankündigung in Textform widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Asservato wird den Mieter auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei Asservato eingegangen sein. Übt der Mieter sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist Asservato berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB und das bis dahin gültige Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis fort.

Änderungen des Asservato Preis- und Leistungsverzeichnis werden dem Mieter nur mitgeteilt, sofern diese ihn betreffen. Dies gilt insbesondere für Preisanpassungen der Wertschließfachmiete, des Partnerzugangs sowie der Versicherungsprämien.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1. Anwendungsbereich

Der Mietvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

15.2. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

15.3. Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr .

Im Fall einer Meinungsverschiedenheit wegen des Mietverhältnisses bemüht sich Asservato um eine einvernehmliche Beilegung. Darüber hinaus ist Asservato nicht zu einer Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren verpflichtet und nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

15.4. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Sofern eine solche Regelung nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden sich die Parteien bemühen, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

16. GLOSSAR

App: hier gemeint ist die Asservato App, welche mittels Google-Play oder Apple Store auf mobilen Endgeräten des Mieters lad- und nutzbar ist              

Ausgabeterminal (Terminal): Ist die technische Ausgabeeinheit der Tresoranlage. Darin wird das Asservato Wertschließfach des Mieters zur Be- und Entladung zur Verfügung gestellt.

Button: Ist ein mit einer hinterlegten Aktion versehener Aktionspunkt innerhalb der Homepage oder der App

Deckungssumme: Ist die Versicherungssumme, mit der das Asservato Wertschließfach im Standort versichert ist.

Größe: Asservato Wertschließfachdimensionen

Es stehen je nach Verfügbarkeit am Standort folgende Größen zur Auswahl (H x B x T):

Standard:     4,9 x 23,5 x 36,5 cm

Standard Plus:  11,8 x 23,5 x 36,5 cm

Maxi:             18,6 x 23,5 x 36,5 cm

Homepage: hier gemeint die Asservato-Homepage www.asservato.de

Kundenkarte (auch Chipkarte oder Zugangskarte): spezielle, durch Asservato an den Mieter übergebene Kryptokarte, mit deren Hilfe (im Zusammenhang mit weiteren Sicherheitsmerkmalen) der Zugang zum Standort und zum Wertschließfach ermöglicht wird.

Kundenportal: hier gemeint der personifizierte und zugangsgesicherte Bereich des Mieters auf der Homepage (https://app.asservato.de/) bzw. in der App.

Kündigungsmodell (auch Vertragslaufzeit): ist die Mindestmietdauer eines Asservato Wertschließfaches  

Mieter:  Kunde der Asservato GmbH, mit dem ein Mietvertrag für die Miete eines oder mehrerer Asservato Wertschließfächer besteht

Partnerzugang (auch geteilter Zugang, Zugang für weitere Person): Einräumung einer Zugangsberechtigung für eine weitere Person zum Asservato Wertschließfach eines Mieters

Spezieller Zugangsmechanismus: Mit der Verbindung von PIN (Wissen), Kundenkarte & Wertschließfachschlüssel (Haben) und Fingerabdruck (Sein) ist ein 3-stufiges Zugangskonzept zur Wertschließfachöffnung für den Mieter hinterlegt

Standort: Ort einer von Asservato betriebenen Tresoranlage/Wertschließfachanlage, in der sich das oder die Asservato Wertschließfächer des Mieters befinden

Vertretungsorgane einer juristischen Person: Firmeninhaber bzw. Personen, die nach Satzung oder dem Gesetz als Vertretungsberechtigte für die juristische Person handeln dürfen